Rechtsprechung
   LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,6003
LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91 (https://dejure.org/1994,6003)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31.03.1994 - L 1 KR 639/91 (https://dejure.org/1994,6003)
LSG Hessen, Entscheidung vom 31. März 1994 - L 1 KR 639/91 (https://dejure.org/1994,6003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1994,6003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Vorruhestandsgeld; Sozialversicherungsbeiträge; Insolvenzversicherung; Einzugsstelle; Arbeitnehmer; Bundesanstalt für Arbeit; Ausgleichskasse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 87/88

    Schadensersatzanspruch - Krankenversicherungsbeiträge - Überzahlung - Rechtsweg -

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91
    Jedoch fehlt für eine Leistungsklage dann nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn - wie hier - damit zu rechnen ist, daß der Betroffene den Verwaltungsakt anficht oder über die Zulässigkeit eines Verwaltungsaktes Zweifel bestehen (vgl. BSG SGb 84, 161; BSG ">50%20SGB%20X%20Nr.%2017#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 17; BSGE 66, 176, 181; 66, 188, 190).
  • BSG, 30.01.1990 - 11 RAr 11/89

    Arbeitsbescheinigung - Falsches Ausfüllen einer Arbeitsbescheinigung

    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91
    Jedoch fehlt für eine Leistungsklage dann nicht das Rechtsschutzbedürfnis, wenn - wie hier - damit zu rechnen ist, daß der Betroffene den Verwaltungsakt anficht oder über die Zulässigkeit eines Verwaltungsaktes Zweifel bestehen (vgl. BSG SGb 84, 161; BSG ">50%20SGB%20X%20Nr.%2017#0 | " style="color:red" title="');">SozR 1300 § 50 SGB X Nr. 17; BSGE 66, 176, 181; 66, 188, 190).
  • BSG, 25.11.1964 - 3 RK 32/60
    Auszug aus LSG Hessen, 31.03.1994 - L 1 KR 639/91
    Im übrigen kann im Rahmen der Insolvenzsicherung ein eigenständiger Anspruch auf Abführung der Beiträge zur Kranken- und Rentenversicherung auch deshalb nicht entstehen, weil es sich hierbei nur um die Erfüllung einer Nebenpflicht handelt, die mit Erfüllung des Anspruchs auf Zahlung von Vorruhestandsgeld entsteht (vgl. z.B. BSG SozR 2200 § 160 Nr. 5; BSGE 22, 106).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht